AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) 

§ 1 Geltungsbereich 
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bzw. Nutzungen im Trans4Log LAB gelten für die Überlassung von Event- und Veranstaltungsflächen der LNC LogisticNetwork Consultants GmbH, Georgsplatz 12, 30159 Hannover, nachfolgend LNC GmbH, sowie für das Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Bedingungen des Dienstleistungsangebotes der LNC GmbH, in welchen u.a. die Zahlungsmodalitäten definiert sind. 

(2) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LNC GmbH. 

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 § 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung 
(1) Jede Reservierung, Buchung oder Nutzung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend. 

(2) Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 

(3) Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, DSGVO o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen. 

(4) Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Die LNC GmbH bzw. dessen Beauftragte können zur Einhaltung Weisungen erteilen. 

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung 
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der LNC GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.

(2) Die LNC GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese wird im Rahmen des Dienstleistungsangebotes vereinbart. 

§ 4 Rücktritt LNC GmbH 
(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der LNC GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die LNC GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

(2) Ferner ist die LNC GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der LNC GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. die LNC GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Trans4Log LAB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der LNC GmbH zuzurechnen ist. 

(3) Die LNC GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die LNC GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. 

§ 5 Rücktritt des Kunden 
Tritt der Kunde von seinem erteilten Auftrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig: Bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 25 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig. Bei Stornierungen bis zu 3 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 50 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig. Bei Stornierungen bis zu 1 Wochen vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr von 100 % auf die vereinbarte Vertragssumme fällig.

 § 6 Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit 
(1) Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Speisen- und Getränkeauswahl ist der LNC GmbH spätestens zehn Werktage vorher mitzuteilen um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Die Teilnehmerzahl darf die vorgeschriebene und für die Räume zugelassene Personenanzahl nicht überschreiten. Diese ist im Angebot festgelegt.